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VG Stuttgart, 09.08.2002 - 7 K 4424/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einbürgerungsanspruch des Kindes bei kurzfristig unterbrochenem rechtmäßigen Aufenthalt der Mutter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VG Stuttgart, 25.04.2001 - 7 K 715/01
Staatsangehörigkeit; Unterbrechung des Aufenthalts; abgeleitetes Aufenthaltsrecht
Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2002 - 7 K 4424/01
Für Unterbrechungen des rechtmäßigen und des gewöhnlichen Aufenthalts im Rahmen des § 4 Abs. 3 StAG sind die staatsangehörigkeitsrechtlichen Unterbrechungsregelungen des § 89 Abs. 1 und 3 AuslG entsprechend heranzuziehen (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung: Urteil vom 14.03.2001 - 7 K 3738/00- InfAuslR 2001, 299 = EzAR 278 Nr. 5; Urteil vom 25.04.2001 - 7 K 715/01- NVwZ 2001, 954 = StAZ 2001, 237 = InfAuslR 2001, 319.Im Hinblick auf Unterbrechungen des gewöhnlichen und des rechtmäßigen Aufenthaltes beim maßgeblichen Elternteil hat das Gericht zu § 4 Abs. 3 S. 1 StAG mit Urteil vom 25.04.2001 - 7 K 715/01 - (NVwZ 2001, 954 = InfAuslR 2001, 319 = StAZ 2001, 237) ausgeführt:.
- BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93
Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der …
Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2002 - 7 K 4424/01
Es ist sachgerecht, die staatsangehörigkeitsrechtliche Bestimmung des § 89 AuslG im Rahmen des § 4 Abs. 3 StAG entsprechend heranzuziehen, soweit es sich um gebundene Entscheidungen handelt, somit § 89 Abs. 1 AuslG für Unterbrechungen des gewöhnlichen Aufenthalts und § 89 Abs. 3 AuslG für Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (vgl. zum Begriff des rechtmäßig dauernden Aufenthalts in Art. 2 S. 1 Nr. 2 StaatenlMindÜbkAG: BVerwG, Urteil vom 28.09.1993 - 1 C 1/93 - InfAuslR 1994, 35, 37 f.). - VG Stuttgart, 14.03.2001 - 7 K 3738/00
Einbürgerungsanspruch - zur entsprechenden Anwendung der AuslG 1990 §§ 89 Abs 1 …
Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2002 - 7 K 4424/01
Für Unterbrechungen des rechtmäßigen und des gewöhnlichen Aufenthalts im Rahmen des § 4 Abs. 3 StAG sind die staatsangehörigkeitsrechtlichen Unterbrechungsregelungen des § 89 Abs. 1 und 3 AuslG entsprechend heranzuziehen (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung: Urteil vom 14.03.2001 - 7 K 3738/00- InfAuslR 2001, 299 = EzAR 278 Nr. 5; Urteil vom 25.04.2001 - 7 K 715/01- NVwZ 2001, 954 = StAZ 2001, 237 = InfAuslR 2001, 319.
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2003 - 13 S 2709/02
Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt - Unterbrechungen des rechtmäßigen …
Eine entsprechende Anwendung des § 89 Abs. 3 AuslG auf die Regelung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AuslG kommt nicht in Betracht (anders aber: VG Stuttgart, Urteile vom 14.3.2001 - 7 K 3738/00 -, InfAuslR 2001, 299, vom 25.4.2001 - 7 K 715/01 -, InfAuslR 2001, 319 und vom 9.8.2002 - 7 K 4424/01 - GK/StAR, § 89 AuslG RdNr. 4, vgl. allerdings eine analoge Anwendung nicht in Betracht ziehend: GK/StAR, § 4 StAG RdNr. 220 ff.).